SCHÜTZENGESELLSCHAFT 1863 Groß-Bieberau e.V.

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Rundschreiben

An alle aktiven Schützinnen und Schützen der Schützengesellschaft 1863 Groß-Bieberau!

Laut Beschluss des Gesamtvorstandes vom 7.Februar 2002 und Bestätigung durch die Jahreshauptversammlung am 22. Februar 2002 werden zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes ab sofort Pflichtarbeitsstunden eingeführt.
Deren Anzahl sowie der als Ausgleich zu zahlende Stundensatz wird jährlich vom Vorstand neu festgelegt.

Ab 2003 wurden 30 Stunden festgelegt.

Die Ableistung der Pflichtarbeitsstunden fällt nach zehnmaliger Nutzung der Stände an! Hierzu zählen auch Heimkämpfe!
Die Höhe der Ausgleichszahlung für nichtgeleistete Stunden unter diesem Satz wurde auf EURO 5.- je Stunde gesetzt.

Die sich daraus ergebende Summe wird am Ende des Jahres bzw. zu Beginn des nächsten Jahres eingefordert.

Zur Realisierung werden vom Vorstand frühzeitig Arbeitseinsatztermine bekanntgegeben. Andere Möglichkeiten um Stunden abzuleisten ergeben sich durch den Wirtschaftsdienst, Dienst bei Veranstaltungen, turnusmäßige Pflegearbeiten am Schützenhaus (Anlage) oder nach Rücksprache mit dem Vorstand.
Über die Anzahl der geleisteten Stunden wird Buch geführt.
Ansprechpartner ist vornehmlich Richard Lippert oder ein anderes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.

Mit freundlichen Schützengrüßen